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In Bayern stehen die Corona-Regelungen unter strenger Beobachtung. Klaus Halleczek kündigte das Ende der Isolationspflicht nach der Corona-Infektion an.
Aktualisierung vom 11. November: Jetzt ging alles sehr schnell. An diesem Freitag hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetzschek nach der Ministerratssitzung in München das Ende der Corona-Isolationspflicht verkündet. Zunächst beendete Staatschef Markus Söder das Spiel bereits, als keine Symptome auftraten. Die aktuelle Regelung geht sogar noch weiter. Die allgemeine Anforderung einer fünftägigen Isolation nach einem positiven Test wird ab dem 16. November aufgehoben. Von Symptomfreiheit wird nicht mehr gesprochen. Aber es gibt eine Bedingung. Positiv Getestete müssen außerhalb des Hauses eine Maske tragen.
Auch der CSU-Minister sagte am Freitag: „Und natürlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Alle, die krank sind, bleiben zu Hause“, sagte Holeczek. Gefährdete Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir dem Infektionsgeschehen freien Lauf lassen“, betonte Holeczek. Bayern konkurriert mit Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein. Auch in diesen drei Ländern sollen “bald” neue Regeln in Kraft treten. Die Details werden nach Angaben des Gesundheitsministeriums des Landes Baden-Württemberg derzeit geklärt.
Halechek kritisiert die Bundesregierung

„Leider weigert sich die Bundesregierung immer noch, eine gemeinsame Lösung für das Problem der Abschottung zu finden“, sagte Holeczek. „Deshalb gehen wir jetzt diesen wichtigen Schritt zum verantwortungsvollen Umgang mit Corona im Rahmen der sich verändernden Pandemie-Lage.“ Es ist an der Zeit, dass die Menschen mehr Verantwortung übernehmen. Grundlage dieser Entscheidung – auch im Einvernehmen mit drei weiteren Bundesländern – ist eine wissenschaftliche Einschätzung der Landesverwaltung für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und zahlreicher Experten.
Bisher mussten sich Corona-Infizierte nach einem positiven Test für mindestens fünf Tage in Selbstisolation begeben – und bis zum Verschwinden ihrer Symptome für mindestens 48 Stunden, bis zu 10 Tage.
Der erste Bericht vom 10. November: München – Zu Beginn der Corona-Pandemie war Markus Söder (CSU) ein grimmiger Hund. Bayern war das Bundesland mit den strengsten Regeln. Nicht immer ohne Folgen. Die von Söders Kabinett verhängte Ausgangssperre 2020 ist noch vor Gericht anhängig. Inzwischen hat das Staatsoberhaupt längst das Lager gewechselt. Von Team-Vorsicht über Team-Awareness bis hin zu Team-Volksfest-Stammgästen. Die Krone ist für den CSU-Chef noch nicht vorbei, aber Warnungen aus Berlin hört er nicht mehr. Auch mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gab es zuletzt einen kleinen Streit.
Die Corona-Quarantäneregeln müssen angepasst werden
Nun will Söder die Schutzmaßnahmen gegen die Krone weiter reduzieren. Die nächste Baustelle ist Quarantäne. Im Gespräch mit Augsburger General sagte der CSU-Chef: „Ich glaube, wir sind jetzt wegen der hohen Impfquote in einer Endemiephase. Deshalb werden wir jetzt die Quarantäneregeln in Bayern neu schreiben – möglicherweise gemeinsam mit anderen Ländern.” Eines dieser Länder wird voraussichtlich Baden-Württemberg sein, ergab das Gespräch auch.

Was sagt der Leiter der bayerischen Landesplanung? Personen, die sich nach einer Ansteckung in Quarantäne befinden, sollen ausreisen dürfen, wenn sie keine Symptome mehr zeigen. Das bedeutet, dass Sie trotz positivem Test wieder arbeiten können, solange Sie keine Symptome haben. „Wir befinden uns in einer anderen Phase, Schloss und Schloss ist kein Vorschlag mehr“, sagte der Ministerpräsident Augsburger General. „Wir sind immer vorsichtig, fordern Impfungen, aber wir werden die Quarantäneregeln gemeinsam mit unseren Kollegen aus Baden-Württemberg anpassen“, betonte Söder. “Jetzt ist eine andere Zeit, die Politik sollte situationsbedingt angemessene Entscheidungen treffen.” Eine Entscheidung über die Quarantäne könnte bereits am Freitag getroffen werden.
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Video: Söder hört Lauterbachs „Stöhnen“ nicht mehr.
Söders Ausgangssperre Ende November vor das Bundesverwaltungsgericht
Am 22. November will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Regelungen der Bayerischen Krone vom März 2020 entscheiden. Den Termin gaben die Leipziger Richter am Mittwoch nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung bekannt. Anlass für die Anhörung ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayern aus dem vergangenen Jahr. Das Verfahren bezog sich auf die im April 2020 in Bayern in Kraft getretene Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Es wurde festgelegt, dass das Verlassen des Hauses nur aus triftigen Gründen möglich ist. Schwere Gründe waren zum Beispiel Berufsausübung, Einkaufen, Sport im Freien oder Gassi gehen.
Daraufhin hat das Verwaltungsgericht die Kronenverfügung der Landesregierung vom April 2020 für unwirksam erklärt. Insbesondere hieß es damals, die erste Reisebeschränkung in den Freistaat sei „grundsätzlich geeignet“, die Dezentralisierung der Krone einzudämmen. Genau genommen sei es aber “keine notwendige Maßnahme”. Zudem sei die Regelung nach der Entscheidung der Münchner Richter zu „eng“ und damit unverhältnismäßig.
Die staatlichen Behörden waren jedoch mit der Entscheidung nicht einverstanden und legten Berufung ein. Wie die Richter in Leipzig nun am 22. November entscheiden werden, blieb während der mündlichen Verhandlung offen. Allerdings hat der Senat lange debattiert, ob Bundesländer in der Frühphase der Pandemie derart weitreichende Beschränkungen verhängen dürfen. Fraglich ist, ob das Infektionsschutzgesetz in seiner damaligen Fassung eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Regelungen war. (Telefon von dpa)