
Schneller Prozess in Heilbronn
Der Angreifer Sylvester wurde zu neun Monaten Haft verurteilt
09.01.2023, 13:00 (aktualisiert)
Nur wenige Tage nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht verurteilte ein Gericht in Heilbronn den Täter zu einer hohen Haftstrafe. Er warf gefährlich Feuerwerkskörper, widersetzte sich und griff Polizisten an. Das schnelle Urteil hat einen Grund.
Das Landgericht Heilbronn verurteilte den 30-Jährigen nach den Silvestervorfällen zu neun Monaten Haft. Das Urteil sei bereits am Donnerstag gefällt worden, berichteten mehrere Medien übereinstimmend, und damit weniger als eine Woche nach den Silvesterkrawallen, die vielerorts, auch in Heilbronn, stattfanden. Der Mann wurde wegen „Angriffs auf Polizisten“ verurteilt.
Ein 30-jähriger Mann hat in der Silvesternacht auf dem Heilbronner Marktplatz ein unkontrolliertes Feuerwerk gezündet. Außerdem soll er eine Gruppe von Kindern mit Feuerwerkskörpern beworfen haben, berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf einen Vertreter des Gerichts. Es wurde jedoch niemand verletzt. Polizisten wollten seine Personalien aufnehmen. Der Mann wehrte sich und griff die Mitarbeiter an. Laut Gericht hatte er ein Messer und Tränengas bei sich, sagt SVR.
Heilbronns erstes “beschleunigtes Verfahren”.
Der Mann wurde sofort festgenommen, nachdem er einem Richter vorgeführt wurde. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn beantragte Eilentscheidung beim zuständigen Landgericht, sodass sich der Mann nur wenige Tage später vor Gericht verantworten musste.
Es sei der erste Fall, der im Rahmen eines Anfang des Jahres gestarteten Modellvorhabens zur Ermöglichung beschleunigter Gerichtsverfahren in Heilbronn verhandelt worden sei, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn. Ziel sei, so die Mitteilung, “das beschleunigte Verfahren soll den Straftätern deutlich machen, dass sie schnell und konsequent reagieren werden.”
Nach kurzer Anhörung wurde die Strafe ohne Bewährung ausgesetzt, berichtet die Bild-Zeitung. Daher muss die Person die Amtszeit absitzen. Er sei bereits in “doppelter Bewährung”, so ein Gerichtssprecher. Der Satz ist noch nicht zu Ende.
(Dieser Artikel wurde erstmals am Sonntag, den 8. Januar 2023 veröffentlicht.)